Motor laufen lassen für freie Sicht – ist das erlaubt?
Morgens Scheiben freikratzen – und kaum sitzt man im Auto, sind sie innen beschlagen. Darf man dann ausnahmsweise im Stand per laufendem Motor vorheizen? Und muss man wirklich alle Scheiben enteisen?
Frage von Finn ans AGVS-Expertenteam:
Mein Auto friert im Winter so zu, dass meine Scheiben nach dem Eiskratzen aussen dann sofort von innen beschlagen, nachdem ich eingestiegen bin. Darf ich ausnahmsweise den Motor im Stand laufen lassen, um etwas sehen zu können – und muss ich meinen hohen SUV wirklich ganz von Schnee und Eis freimachen?
Antwort:
Tatsächlich ist das eine echte Zwickmühle, weil du mit beschlagenen, «blinden» Scheiben weder den Motor im Stand laufen lassen noch losfahren darfst. Bevor wir darauf eingehen, einige Tipps, wie man den Beschlag innen vermeiden oder vermindern kann: Verwende über Nacht eine handelsübliche Abdeckfolie auf der Frontscheibe, dann kühlt die Scheibe einen Hauch weniger aus. Ein leicht geöffnetes Fenster auf den ersten Fahrmetern führt deine feuchte Atemluft ab. Die Nutzung der Klimaanlage entfeuchtet die Innenluft. Heruntergeklappte Sonnenblenden lassen die zur Scheibe gerichtete Luft aus den Lüftungsdüsen zusätzlich zirkulieren. Und leider oft unbekannt: Eine innen saubere Scheibe (Glasreiniger!) beschlägt viel weniger: Selbst «saubere» Scheiben tragen innen einen fast unsichtbaren Schmutzfilm, der die Feuchtigkeit bindet.
Im Notfall besser den Motor ausnahmsweise im Stand laufen lassen, als mit beschlagener Frontscheibe zu fahren.
Hilft alles nichts, musst du abwägen: Laufenlassen des Motors im Stand kostet 60 Franken Busse. Aber fährst du mit auch nur teilweise innen beschlagener Frontscheibe und daher mit einem nicht betriebssicheren Fahrzeug los, ist das hochgefährlich, wird verzeigt und kostet so bereits ohne Unfall oder unsichere Fahrweise mit Gebühren ab 500, oft über 1000 Franken oder mehr und für mindestens einen Monat den Führerausweis.
In diesem seltenen Fall solltest du den Motor also ausnahmsweise im Stand laufen lassen (und, falls es unterwegs beschlägt, wieder anhalten), bis Front- und Seitenscheiben innen frei sind. Die Polizei sollte tolerant reagieren. So heisst es seitens der Stadtpolizei Zürich, in solchen Fällen handle man «mit Augenmass». Dies gilt nicht, wenn du aus Bequemlichkeit handelst (etwa, um das Eiskratzen zu sparen), sollte aber gelten, wenn es um Sicherheit geht. Und falls du doch gebüsst wirst? Im Einzelfall muss das Gericht entscheiden. Du solltest es so sehen: Für die Sicherheit lieber eine kleine Busse riskieren als eine grosse Verzeigung oder einen Crash.
Nicht zwingend freigekratzt werden müssen bei Autos mit rechtem Aussenspiegel die Heckscheibe und hintere Seitenscheiben.
Zur Frage, ob alle Scheiben zu kratzen sind: Jein – die Front- und die vorderen Seitenscheiben müssen komplett eisfrei sein, ebenso Aussenspiegelgläser. Nicht zwingend freigekratzt werden müssen bei Autos mit rechtem Aussenspiegel die Heckscheibe und hintere Seitenscheiben. Aber: Im Sinne der Verkehrssicherheit ist es sehr empfehlenswert: Schon unsichere Fahrweise kann sonst zur Verzeigung führen: Sicherheit geht vor! Schnee muss ausser von den Scheiben und Spiegeln von Dach, Hauben, Leuchten und Kontrollschildern.
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