Stadtarchiv-Einsturz: Richter hat Urteil gesprochen – keiner muss in Haft
Das mit Spannung erwartete Urteil im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs ist gefallen – und keiner muss ins Gefängnis! Nach 48 Verhandlungstagen gab der Vorsitzende Richter Michael Greve am Freitag drei Freisprüche bekannt.
Eine Haftstrafe auf Bewährung
Bauleiter Lars L. (48), Ingenieur Joachim G. (55) und KVB-Mitarbeiterin Petra A. (50) wurden freigesprochen. Einzig KVB-Überwacher Manfred A. (57) erhielt acht Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung gefordert. Die zwei Mitarbeiter von Baufirmen und der Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) hätten ihre Sorgfaltspflichten beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle verletzt, sagte Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich. Bei der vierten Angeklagten – ebenfalls Bauüberwacherin der KVB – plädierte er auf Freispruch, da ihr wichtige Informationen gefehlt hätten.
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„Machen weiter, bis das Ding auseinanderfliegt“
Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009, bei dem zwei junge Männer starben, hatten einen mehrjährigen Vorlauf: Bereits im September 2005 sollen der Polier Rolf K. (65) und Baggerführer Konrad B. (66) durch Pfusch am Bau einen Hohlraum, eine sogenannte Erdplombe, in der Baugrube am Waidmarkt geschaffen haben. Bei der Aushebung und Anbringung von Schlitzwänden seien die Arbeiter im Erdreich auf ein Hindernis gestoßen, sie die Anklage.
Auf Anweisung von K. habe der Baggerführer die Greifer seines Fahrzeugs immer wieder auf das Hindernis krachen lassen. Laut Staatsanwalt sagte der Polier wörtlich: „Wir machen weiter, bis das Ding auseinanderfliegt.“ Auch drei Tage später habe es ein Hindernis gegeben.
Polier und Baggerfahrer zu krank für Prozess
Das sei zwar dokumentiert worden, allerdings habe Polier Rolf K. es im Berichtsheft so dargestellt, dass man annehmen musste, das Hindernis sei schließlich durch Einsatz eines Meißels beseitigt worden – tatsächlich bestand es aber weiterhin.
Polier und Baggerfahrer wurden aufgrund schwerer Erkrankungen vom Strafverfahren abgetrennt. Rolf K. saß zum Start des Prozesses am 18. Januar noch auf der Anklagebank. Sein gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich im Laufe der Zeit aber immer mehr.
Zuletzt lag er im Koma. Da die Straftat am 10. Jahrestag der Katastrophe, also am 3. März 2019, als verjährt gilt, werden die beiden Männer wohl straffrei davonkommen. Selbst wenn sich ihr Gesundheitszustand bessern sollte, wäre wohl zu wenig Zeit, einen neuen Mammut-Prozess anzustreben.
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