
Mehr Opferschutz: Unfreiwillig nackt im Netz
Die Weitergabe von privaten digitalen Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen, etwa in sozialen Netzwerken oder auf pornografischen Seiten, ist eine Form von digitaler Gewalt. Wer solche Bilder verbreitet, macht sich strafbar. Die eigentlich logische Konsequenz: Täter/-Innen zur Verantwortung ziehen und alle Bilder sofort löschen lassen. Das ist aber nicht so einfach. Das musste auch Anna feststellen.
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