
Wahlwiederholung in Berlin kann am 12. Februar stattfinden
Die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte in Karlsruhe einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl abzielte. Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof die komplette Wiederholung der von Pannen geprägten Wahl zu Recht anordnete, wird von den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe aber noch geprüft.
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