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Mit diesen Tipps können Sie früher in Rente gehen

tz-Logo tz 06.02.2023 Robin Dittrich

Mit diesen Tipps können Sie früher in Rente gehen

Im Jahr 2031 können Verbraucher erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Mit diesen Tipps können Sie schon früher in Rente gehen – es drohen jedoch Abzüge.

Hamburg – Vielen Verbrauchern graust es vor der Vorstellung, erst nach 45 Jahren als Arbeitnehmer in Rente gehen zu können. Oftmals kann jedoch schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beantragt werden. Hier finden Sie einige Tipps und Tricks – es sind jedoch Abzüge von der Rente zu befürchten. Darüber berichtet 24hamburg.de.

Sozialversicherung:Deutsche Rentenversicherung
Gründung:1. Oktober 2005
Versicherte:56,7 Mio. (31. Dezember 2020)
Rentner:21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022)

Tipps und Tricks: So können Sie früher in Rente gehen

Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben. Unter Umständen ist es jedoch möglich, schon früher in Rente zu gehen. Verbraucher sollten dann jedoch darauf achten, zu wie vielen Abzügen es bei ihrer Rente kommt. Früher in Rente gehen kann grundsätzlich jeder, der 35 Jahre über die Deutsche Rentenversicherung versichert gewesen ist. Wer mit 63 Jahren in Rente geht, muss allerdings mit Abzügen von bis zu 14,4 Prozent rechnen – je 0,3 Prozent pro Monat, der früher in Rente gegangen wird.

© Bereitgestellt von tz Foto © Imago (Symbolbild/Montage)

Nicht mit Abzügen rechnen müssen Verbraucher, die nach 35 Jahren Mindestversicherungszeit in Rente gehen und vor 1964 geboren wurden. Wer in seinem Arbeitsleben länger unterdurchschnittlich verdient hat, kann sich sogenannte Rentenpunkte kaufen, um die spätere Altersrente zu erhöhen. Ein Rentenpunkt kostet jedoch über 8000 Euro. Verbraucher sollten sich genaustens bei der Deutschen Rentenversicherung informieren, ob sich diese Anlage lohnt oder ein ETF sowie eine andere Geldanlage auf Dauer höhere Vorteile bringen.

Früher in Rente – unter Umständen ist das ohne Kürzung möglich

Verbraucher, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können ohne Abschläge in Rente gehen. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann das erst mit 65 Jahren. In der Theorie ist sogar ein Renteneintritt mit 50 Jahren möglich. Das funktioniert nur dann, wenn mit privatem Geld für die Rente vorgesorgt wurde. Eine gesetzliche Rente gibt es in diesem Alter allerdings noch nicht. Was für viele Verbraucher attraktiv erscheint, ist ein Weiterarbeiten neben dem Erhalt der Rente. Bei einer Rente mit 63 Jahren ist das mit der Flexirente möglich.

So können Verbraucher früher in Rente gehen:

  • Mit 63 Jahren:
  • Mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt (0,3 Prozent Abzug pro Monat)
  • Mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt (keine Abzüge)
  • Möglichkeit zum Kauf von Rentenpunkten
  • Weiterarbeiten neben dem Erhalt der Rente
  • Mit 55 Jahren:
  • Altersteilzeit – Arbeitszeit reduziert sich auf die Hälte
  • Für Menschen mit Behinderungen oder Berufssoldaten möglich
  • Mit 50 Jahren:
  • Nur mit privatem Geld möglich

Mit der Vollendung des 55. Lebensjahres kann zudem ein Teilzeitarbeitsvertrag eine Option sein. Sogar das Weiterarbeiten neben dem Erhalt der gesetzlichen Altersrente ist möglich. Ob sich ein früherer Renteneintritt für Sie lohnt, sollte in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Möglich ist das jedoch ohnehin erst nach 35 oder 45 Jahren, in denen in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Ein finanzielles Polster ist für einen noch früheren Renteneintritt unabdingbar.

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