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Wissenswertes zum "Soli"

Der Bundesfinanzhof hat den Solidaritätszuschlag für rechtmäßig erklärt und damit Rechtssicherheit für den Staat und die Steuerzahler geschaffen. Die ursprünglich zur finanziellen Bewältigung des Golfkriegs und der Wiedervereinigung eingeführte Ergänzungsabgabe muss mittlerweile nur noch von Besserverdienenden gezahlt werden.
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