
Mini-Job oder Teilzeit: Was ist der Unterschied?
Ein Teilzeitjob und ein Mini-Job sind beides Arten von Teilzeitbeschäftigung, jedoch gibt es einige Unterschiede in Bezug auf die Sozialabgaben und Ansprüche. Ein Mini-Jobber muss nur in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, während Teilzeitbeschäftigte darüber hinaus auch kranken- und pflegeversichert sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
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